Meldung von Swiss Films:
Anmeldung von Animationsfilmen für den Schweizer Filmpreis 2013
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Teilnahme am Schweizer Filmpreis 2013 eine Anmeldung notwendig ist. Diese muss bis 30. September 2012 durch den oder die Inhaber der Filmrechte bei SWISS FILMS eingereicht werden. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Für Animationsfilme bezieht sich der Auswertungszeitraum auf die Jahre 2011 und 2012, da der Preis «Bester Animationsfilm» alle zwei Jahre verliehen wird (siehe Ausschreibung).
Filme, die an folgenden Schweizer Festivals liefen, resp. laufen werden, sind ebenfalls zulässig:
– Visions du Réel Nyon 2012
– Festival del film Locarno 2012
– Fantoche Baden 2012
– Kurzfilmtage Winterthur 2012
– Solothurner Filmtage 2013
Falls Sie einen Film bei den Solothurner Filmtagen 2013 einreichen, vergessen Sie nicht, ihn ebenfalls für den Schweizer Filmpreis 2013 anzumelden.
Es ist wichtig, dass Sie gleichzeitig mit der Anmeldung auch die Décharge-Erklärung ausfüllen und unterzeichnen sowie 5 DVD’s des Films an folgende Adresse schicken:
SWISS FILMS
z.H. von Aminta Iseppi
Neugasse 6
Postfach
8031 Zürich
Für weitere Auskünfte in Zusammenhang mit der Anmeldung für den Schweizer Filmpreis 2013 steht Laura Daniel (ldaniel@swissfilms.ch) zur Verfügung.